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Ab 1.000 Beschäftigten: Lieferkettengesetz für Mode praktisch erklärt

· Ahmed Shehata · 8 Min. Lesezeit
Überprüfung eines Stoffzuschnitts in der Textilveredelung

Das Lieferkettengesetz gilt seit 2024 in Deutschland für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten, doch die Modebranche trifft es auch darunter, weil größere Auftraggeber ihre Pflichten an Zulieferer weiterreichen. Wer betroffen ist, muss unverzüglich eine Risikoanalyse aufsetzen, Zuständigkeiten benennen und Dokumentation vorhalten. Die Aufsicht liegt beim BAFA. Wer wartet, riskiert Zwangs- und Bußmaßnahmen.


Kurz gesagt:

  • Modeunternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten müssen jährlich eine Risikoanalyse für Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltverschmutzung durchführen.
  • Die Dokumentation umfasst Risikoanalysen, Schulungen, Verträge und Beschwerdeverfahren, die auf mögliche Lücken geprüft und bei Bedarf nachgebessert werden müssen.
  • Überprüfungen durch das BAFA kontrollieren die Einhaltung der Berichte und Maßnahmen, bei Verstößen drohen Bußgelder und Zwangsmaßnahmen.
  • Kleine und mittlere Zulieferer spüren die Gesetzesforderungen indirekt durch die Anforderungen ihrer Auftraggeber, etwa bei Dokumentationen oder Audits.
  • Die Branche reagiert meist mit bürokratischer Mehrbelastung und fordert eine europäische Vereinheitlichung, doch eine proaktive Umsetzung bietet langfristig Vorteile.

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Inhaltsverzeichnis

Wer ist betroffen? Anwendungsbereich für Mode und Textil

Die formelle Schwelle liegt seit 2024 bei 1.000 Beschäftigten im Inland, zuvor galt die Grenze von 3.000. Klingt nach einem Kreis großer Konzerne. Ist es aber nicht.

Textil und Mode gelten als Hochrisikobranche, weil Produktion oft in Ländern mit schwacher Arbeitsrechtsdurchsetzung liegt, Näherinnen unterbezahlt werden und Chemikalieneinsatz kaum kontrolliert wird. Genau deshalb reichen große Modeunternehmen ihre Sorgfaltspflichten vertraglich an Zulieferer weiter, den sogenannten Trickle-Down-Effekt. Ein mittelständischer Textilbetrieb mit 80 Beschäftigten fällt formal nicht unter das Gesetz. Er bekommt aber Fragebögen, Verhaltenskodizes und Auditanforderungen von seinen Auftraggebern auf den Tisch, weil diese ihre eigene Lieferkette absichern müssen. Wer als Zulieferer im Geschäft bleiben will, liefert Nachweise, ob er direkt verpflichtet ist oder nicht.

Welche Pflichten treffen Modeunternehmen konkret?

Das Gesetz verlangt ein Risikomanagement mit dokumentierten Prozessen, keine bloße Absichtserklärung. Im Zentrum steht die jährliche Risikoanalyse: Wo in der Lieferkette drohen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, unsichere Arbeitsbedingungen, unzureichende Löhne oder Umweltverschmutzung durch Färbereien und Gerbereien? Für Modeunternehmen heißt das konkret, Näherei, Textilveredelung und Rohstoffgewinnung getrennt zu betrachten, denn die Risiken unterscheiden sich stark zwischen Baumwollfeld und Konfektionsbetrieb.

Ablauf der LkSG-Verpflichtungen für Modeunternehmen

Aus der Analyse folgt eine Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie, dazu Präventionsmaßnahmen wie vertragliche Verhaltenskodizes und Schulungen sowie Abhilfemaßnahmen, wenn ein Verstoß bereits eingetreten ist. Ein Beschwerdeverfahren muss zugänglich, bekannt und wirksam sein. Für eine Näherin in Bangladesch bringt das wenig, wenn der Kanal nur auf Deutsch und nur per E-Mail erreichbar ist. Gute Verfahren laufen mehrsprachig, anonym und über Kanäle, die vor Ort tatsächlich genutzt werden.

Am Ende steht die Berichtspflicht: ein jährlicher Bericht ans BAFA, der Risikoanalyse, Maßnahmen und deren Wirksamkeit dokumentiert. Fehlt die Substanz dahinter, fällt das bei einer Prüfung schnell auf.

Wie setzen Modeunternehmen das Lieferkettengesetz praktisch um?

Eine gute Umsetzung folgt keiner beliebigen Reihenfolge. Diese Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  1. Verantwortung benennen: Eine Person oder ein Team übernimmt die Federführung, meist in Compliance oder Einkauf angesiedelt.
  2. Lieferkette kartieren: Erst- und Zweitlieferanten erfassen, bei Hochrisikoteilen wie Färberei oder Baumwollanbau tiefer nachfragen.
  3. Risikoanalyse durchführen: Länder- und branchenspezifische Risikoindizes nutzen, nicht nur Selbstauskünfte der Lieferanten.
  4. Grundsatzerklärung verfassen: Kurz, konkret, mit Bezug zu den tatsächlich identifizierten Risiken statt generischer Floskeln.
  5. Beschwerdeverfahren einrichten: Mehrsprachig, leicht zugänglich, mit klarer Reaktionsfrist.
  6. Wirksamkeit prüfen und dokumentieren: jährlich, nicht nur bei Anlass.

Intern sollten folgende Nachweise griffbereit liegen:

  • Schriftliche Risikoanalysen mit Datum und Methodik
  • Schulungsnachweise für Einkauf und beteiligte Führungskräfte
  • Lieferantenverträge mit Verhaltenskodex-Klauseln
  • Protokolle aus dem Beschwerdeverfahren

Profi-Tipp: Lassen Sie sich bei der ersten Risikoanalyse von einer spezialisierten Beratung oder einer Zertifizierung wie GOTS begleiten. Das erspart Ihnen Monate Trial-and-Error und liefert von Anfang an eine Struktur, die vor dem BAFA Bestand hat.

Was prüft das BAFA und welche Nachweise braucht es?

Das BAFA kontrolliert Berichte, kann Unterlagen nachfordern und im Ernstfall Zwangs- und Bußgelder verhängen. Die BAFA-FAQ listet auf, welche Auslegungsfragen häufig auftreten und was als ausreichende Dokumentation gilt.

Typischerweise verlangt eine Prüfung:

  • Schriftliche, aktuelle Risikoanalysen
  • Nachweise über Präventionsmaßnahmen, etwa Schulungsprotokolle
  • Lieferantenverträge mit Sorgfaltsklauseln
  • Dokumentation eingegangener Beschwerden und deren Bearbeitung

Unterlagen sollten mehrere Jahre aufbewahrt werden, da Berichte rückwirkend nachvollziehbar sein müssen. Wer Lücken hat, bekommt vom BAFA meist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung. Wer wiederholt keine oder unzureichende Berichte liefert, riskiert Bußgelder.

Was bedeutet das für KMU und Zulieferer in der Textilkette?

Kleine und mittlere Zulieferer spüren das Gesetz vor allem indirekt: Große Auftraggeber verlangen Selbstauskünfte, Auditberichte und Zertifikate, auch wenn die eigene Betriebsgröße unter der gesetzlichen Schwelle liegt. Das führt zu spürbarem administrativem Aufwand bei sächsischen Textilbetrieben, weil jeder Großkunde eigene Fragebögen mitbringt.

Wer den Aufwand reduzieren will, kann branchenübliche Standardformate statt individueller Formulare nutzen. Eine saubere Dokumentation zu Herkunft, Arbeitsbedingungen und Zertifizierungen kann so mehrfach verwendet werden. Zulieferer, die proaktiv Nachweise bereithalten, bleiben für Einkäufer attraktiver als jene, die erst auf Nachfrage reagieren.

Wie reagiert die Modebranche auf das Gesetz?

Der Gesamtverband Textil+Mode kritisiert das LkSG als bürokratische Belastung und warnt vor Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen aus Ländern ohne vergleichbare Pflichten. Die Diskussion überschneidet sich mit der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD, die ähnliche Anforderungen europaweit vereinheitlichen soll. Wirtschaftsverbände fordern deshalb oft, nationale Regelungen an den EU-Standard anzupassen oder auszusetzen, um doppelte Belastung zu vermeiden.

Für Modeunternehmen heißt das praktisch: Auf eine Lockerung zu warten, ist keine Strategie. Wer jetzt saubere Prozesse aufbaut, ist für beide Szenarien gerüstet, ob das LkSG bestehen bleibt oder in eine EU-weite Regelung übergeht.

Wie reagiert die Modebranche auf das Gesetz? — overview diagram

Wirkt das Gesetz schon in der Praxis?

Eine Auswertung von Stiftung Warentest zeigt, dass etliche Modeunternehmen ihre Risikoanalysen überarbeitet und Beschwerdewege ausgebaut haben. Verpflichtende Berichte verbessern zudem die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und geben NGOs konkrete Ansatzpunkte, um Missstände öffentlich zu machen.

Offen bleiben zwei Punkte: Existenzsichernde Löhne werden in vielen Lieferketten weiterhin nicht erreicht, und Gewerkschaftsfreiheit bleibt in mehreren Produktionsländern eingeschränkt. Das Gesetz verändert Prozesse, ändert aber nicht automatisch Machtverhältnisse zwischen Einkäufer und Fabrik.

Markenperspektive: Was Sorgfaltspflicht für Streetwear bedeutet

Sorgfaltspflicht klingt abstrakt, bis man sie an konkreten Entscheidungen festmacht: welche Baumwolle, welche Näherei, welcher Transportweg. Beachbodyz trifft diese Entscheidungen bei jedem Kleidungsstück neu, mit GOTS-zertifizierter Bio-Baumwolle und Produktion in der EU statt in Ländern mit unklarer Kontrolle. Das ersetzt keine Gesetzespflicht, zeigt aber, dass sich Herkunft und Fairness nachvollziehbar gestalten lassen, auch bei Streetwear-Schnitten mit Anspruch auf Stil. Wer sich näher mit chemischen Risiken in Textilien beschäftigen will, findet dazu mehr im Beitrag über Azofarbstoffe.

— Ahmed

Nachhaltige Produktionsentscheidungen als praktischer Baustein

Wer Lieferkettenrisiken ernst nimmt, schaut nicht nur auf Papierprozesse, sondern auf die Produkte selbst. EU-Produktion verkürzt Kontrollwege erheblich, weil Arbeitsrecht und Umweltauflagen vor Ort greifen statt über mehrere Zwischenhändler geprüft werden zu müssen. GOTS-Zertifikate wiederum machen Herkunft und Verarbeitung von Bio-Baumwolle nachvollziehbar, statt sie auf Vertrauen zu stützen.

Beachbodyz

Einige Anbieter produzieren Oversized T-Shirts, Hoodies, Sweatshirts und Jacken aus zertifizierter Bio-Baumwolle und recyceltem Polyester, die fair gefertigt in der EU und klimaneutral versendet werden. Das ersetzt keine eigene Compliance-Prüfung, zeigt aber, wie sich Materialwahl und Produktionsort als zusätzlicher Hebel neben rechtlichen Pflichten nutzen lassen, gerade wenn Sie als Modeunternehmen oder bewusste Käuferin nach glaubwürdigen Referenzen suchen. Schauen Sie sich im Beachbodyz Online-Shop an, wie sich Streetwear-Design und nachvollziehbare Herkunft verbinden lassen, und finden Sie das Stück, das zu Ihrem Anspruch an Stil und Verantwortung passt.

Quellen

FAQ

Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

Direkt verpflichtet sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland, kleinere Zulieferer spüren die Pflichten indirekt über Vertragsanforderungen ihrer Auftraggeber.

Ist das deutsche Lieferkettengesetz noch in Kraft?

Ja, das LkSG ist seit 2023 in Kraft und gilt seit 2024 mit der aktuellen Beschäftigtenschwelle, unabhängig von der laufenden Reformdiskussion rund um die EU-Richtlinie CSDDD.

Was besagt das neue Lieferkettengesetz für Modeunternehmen?

Es verlangt Risikomanagement, Risikoanalyse, eine Grundsatzerklärung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie ein Beschwerdeverfahren, mit besonderem Fokus auf Hochrisikobereiche wie Textilfärberei und Näherei.

Welche Unternehmen sind vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz konkret betroffen?

Formal Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten, praktisch aber auch viele kleinere Modefirmen und Zulieferer, die über Verträge mit größeren Handelspartnern in die Nachweispflicht hineingezogen werden.

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